Verkehrsschild .Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße
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Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2015 entstanden aus Vorlage: OF 270/7 vom 04.02.2013
Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße aufzustellen und an der Kurve im Oberhöchstädter Weg schraffierte Flächen auf dem Boden aufzutragen.
Begründung: Navigationsgeräte zeigen den Oberhöchstädter Weg als kürzeste Strecke zum Nordwest-Krankenhaus an. Leider können viele Lastwagen aber die scharfe Kurve nicht fahren; dies führt zu einer Blockade der Straße. Diese Straße wird auch von Rettungsfahrzeugen genutzt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2013OFOF 270/7Verkehrsschild .Durchfahrverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchststädter Weg/HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. März 2013Sie sind hierOMOM 2015Verkehrsschild .Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchstädter Weg/HeerstraßeDirektanregung
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 925Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/HeerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats