Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410
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Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt grundsätzlich Maßnahmen zur Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes sowie der Aufenthaltsqualität. Baumpflanzungen an der Mainzer Landstraße sind jedoch aufgrund der bestehenden Infrastruktur und priorisierter Maßnahmen derzeit nicht möglich. Eine Prüfung der Bepflanzungsmöglichkeiten wird angestrebt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt grundsätzlich jede Maßnahme, die zu mehr Klima- und Umweltschutz sowie einer verbesserten Aufenthaltsqualität führt. Baumpflanzungen im angeregten Bereich sind im Rahmen von Umbaumaßnahmen möglich, sofern dies die Trasseninfrastruktur im Untergrund zulässt. Neue Standorte für Baumpflanzungen bedürfen grundsätzlich tiefbautechnischer Prüfungen und Koordinierungsleistungen. Aufgrund bereits priorisierter, konkurrierender Maßnahmen kann der Magistrat Baumpflanzungen im angeregten Bereich mittelfristig nicht in Aussicht stellen.
Ohnehin handelt es sich hier um einen sehr schmalen Grünstreifen. Der Magistrat wird daher prüfen, ob eine angemessene Bepflanzung überhaupt möglich ist, ohne in die Verkehrsflächen eingreifen zu müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2023OFOF 1038/1Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2023OMOM 4799Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410Direktanregung
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 907Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab