Bebauungsplan Im Wiesengrund
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung des Ortsbeirats reagiert und erklärt, dass eine Befreiung von der Festsetzung der Grünfläche für das genannte Grundstück nicht möglich ist. Dies geschieht im Einklang mit den klimapolitischen Zielen der Stadt Frankfurt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Im Wiesengrund — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.02.2026.
- Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigter Bereich Im Wiesengrund05.06.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Wiesengrund per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der seit dem 16.06.1987 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 468·- Westlich der Straße Am Brunnengarten - setzt das Grundstück Kalbach, Flur 15, Flurstück 65 als öffentliche Grünfläche - Grünanlage fest. Entlang der Umgehungsstraße finden sich noch weitere festgesetzte Grünflächen, die einen städtebaulichen Übergang zwischen Straße und Bebauung darstellen und einen ökologischen und klimatischen Beitrag zum Städtebau leisten. Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele der Stadt Frankfurt kann für das vom Ortsbeirat genannte Grundstück eine Befreiung von der Festsetzung "Grünfläche" nicht in Aussicht gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 663/12Bebauungsplan Im WiesengrundOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2020OMOM 6938Bebauungsplan Im WiesengrundDirektanregung
- 26. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 907Bebauungsplan Im WiesengrundStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab