Bebauungsplan Im Wiesengrund
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 fordert den Magistrat auf, zu prüfen, warum das Flurstück 65, Flur 15, von der Wohnbebauung ausgeschlossen ist. Es wird eine mögliche Nutzung für zusätzliche Wohnbebauung in Kalbach angeregt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Im Wiesengrund — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.02.2026.
- Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigter Bereich Im Wiesengrund05.06.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Wiesengrund per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum das Flurstück 65, Flur 15, gemäß Bebauungsplan Nr. 468 von der Wohnbebauung ausgeschlossen ist und ob und wie dies grundsätzlich der Wohnbebauung zugeführt werden kann.
Begründung
Im Bebauungsplan Nr. 468 ist eine auffällige Kante von der Wohnbebauung ausgespart. Das Grundstück wäre grundsätzlich über die Straße Im Wiesengrund erreichbar und könnte möglicherweise für zusätzliche Wohnbebauung in Kalbach genutzt werden. Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich eine Wohnbebauung an dieser Stelle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 663/12Bebauungsplan Im WiesengrundOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2020Sie sind hierOMOM 6938Bebauungsplan Im WiesengrundDirektanregung
- 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 907Bebauungsplan Im WiesengrundStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats