Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Installation einer Geschwindigkeitsanzeige zur Schulwegsicherung an der Zentgrafenschule. Aufgrund des fehlenden Platzes für die Aufstellung kann der Vorschlag nicht umgesetzt werden. Es wird empfohlen, einen Schulwegtermin zu initiieren, falls weitere Maßnahmen zur Sicherheit der Schulkinder erforderlich sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige erfordert eine ausreichend große Aufstellfläche. Im benannten Bereich ("stadtauswärts, vor der Fußgängerlichtsignalanlage zur Zentgrafenschule") verläuft lediglich ein schmaler Gehweg. Eine ausreichend große Aufstellfläche ist nicht vorhanden.
Sollten Maßnahmen zur Erhöhung der verkehrlichen Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Zentgrafenschule erforderlich sein, sollte ein Schulwegtermin initiiert werden.
Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2023OFOF 542/11Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2024OMOM 4936Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)Direktanregung
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 889Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab