Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 schlägt vor, eine Geschwindigkeitsanzeige oder ein Hinweisdisplay auf der Wilhelmshöher Straße zur Schulwegsicherung an der Zentgrafenschule zu installieren. Dies soll dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, da viele Autofahrer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreiten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der Wilhelmshöher Straße eine Geschwindigkeitsanzeige oder ein Hinweisdisplay dauerhaft anzubringen. Die Geschwindigkeitsanzeige oder das Hinweisdisplay sollte stadtauswärts, vor der Fußgängerampel zur Zentgrafenschule, installiert werden.
Begründung
Trotz der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fahren viele Autofahrer weitaus schneller auf die Fußgängerampel zu. Zwecks Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Schülerinnen und Schüler wäre ein frühzeitiger Hinweis auf erhöhte Geschwindigkeit äußerst hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2023OFOF 542/11Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4936Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)Direktanregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 889Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats