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Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 11 schlägt vor, eine Geschwindigkeitsanzeige oder ein Hinweisdisplay auf der Wilhelmshöher Straße zur Schulwegsicherung an der Zentgrafenschule zu installieren. Dies soll dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, da viele Autofahrer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreiten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf der Wilhelmshöher Straße eine Geschwindigkeitsanzeige oder ein Hinweisdisplay dauerhaft anzubringen. Die Geschwindigkeitsanzeige oder das Hinweisdisplay sollte stadtauswärts, vor der Fußgängerampel zur Zentgrafenschule, installiert werden.

Begründung

Trotz der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fahren viele Autofahrer weitaus schneller auf die Fußgängerampel zu. Zwecks Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Schülerinnen und Schüler wäre ein frühzeitiger Hinweis auf erhöhte Geschwindigkeit äußerst hilfreich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2023OFOF 542/11Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. Januar 2024Sie sind hier
    OMOM 4936Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)
    Direktanregung
  3. 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 889Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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