Verkehrssicherheit vor der Kita in der Raimundstraße verbessern!
Stellungnahme des Magistrats
Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von 1 Stunde und 50 Minuten wurden 313 Fahrzeuge erfasst. Keines dieser Fahrzeuge wies eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich auf. Die Einrichtung des Verkehrszeichens (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu VZ 274 dann möglich, wenn nach Punkt 11 Satz 1 die entsprechende Einrichtung (wie beispielsweise Kindergärten) über einen direkten Zugang zur Straße verfügt. Bei der AWO Kindertagesstätte Dornbusch gibt es einen direkten Zugang zur Straße. Der Anregung des Ortsbeirates wird daher entsprochen. Sobald die Geschwindigkeitsbeschränkung beschildert ist, werden zur Verifizierung der Regeleinhaltung zumindest testweise Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen.