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OM 1619 Nutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen Rebstockpark

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Nutzung des Bolzplatzes im neuen Rebstockpark zu erweitern, indem die Altersbeschränkung aufgehoben und die Nutzung bis 22 Uhr ermöglicht wird. Zudem wird eine Überarbeitung des Belags angestrebt, jedoch ist eine vollständige Erneuerung aufgrund finanzieller Einschränkungen momentan nicht möglich.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats und wird die Beschilderung des Bolzplatzes zeitnah ändern lassen. Neben der Aufhebung der Altersbeschränkung wird auch eine Nutzung des Bolzplatzes bis 22 Uhr möglich sein.

Es wird ferner angestrebt, im Rahmen der Pflege den Belag zu überarbeiten.

Eine Belagserneuerung mit einem Kunststoff- oder Kunstrasenbelag ist derzeit aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2022OFOF 263/2Nutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen RebstockparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP
  2. 14. Februar 2022OMOM 1619Nutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen RebstockparkDirektanregung
  3. 8. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 864OM 1619 Nutzungsänderung und Neugestaltung des Bolzplatzes im neuen Rebstockpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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