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Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den Freizeitsport

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den Freizeitsport. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist eine alleinige Nutzung der Turnhalle derzeit nicht möglich. Es wird geprüft, ob eine Alarmsicherung installiert werden kann, um eine Vergabe an Dritte zu ermöglichen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Der Anbau der Schule wurde um die bestehende Turnhalle gebaut. Es ist keine alleinige Nutzung der Turnhalle möglich. Der Fluchtweg war planerisch nur über das Schulgebäude möglich, sodass mit Nutzung der Turnhalle immer auch der Zugang zum Schulgebäude betroffen ist. Aus diesem Grund kann eine Vergabe der Turnhalle an Dritte aktuell nicht erfolgen.

Zu 2. und 3.:

Derzeit wird geprüft, ob die Möglichkeit besteht, die Türen mit einer zeitlich zu begrenzenden Alarmsicherung auszustatten. Sollte dies möglich sein, kann die Halle wieder an Dritte vergeben werden. Eine Kostenschätzung und ein Zeitplan liegen noch nicht vor.

Zu 4.:

Der Hinweis des Ortsbeirates wird aufgenommen und dieser Aspekt bei künftigen Baumaßnahmen berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2022OFOF 543/2Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den FreizeitsportOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3323Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den FreizeitsportDirektanregung
  3. 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 841Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den Freizeitsport
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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