Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den Freizeitsport
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den abendlichen Freizeit- und Vereinssport zu prüfen und zu beschleunigen. Dies ist notwendig, da die Halle seit der Sanierung im Sommer 2020 nicht mehr für den Freizeit- und Vereinssport zur Verfügung steht, was gegen die bisherigen Nutzungsgewohnheiten verstößt.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- warum die Sporthalle der im Sommer 2020 sanierten und der Schulgemeinde übergebenen Franckeschule in Bockenheim noch nicht wieder über die Sportstättenvergabe für den abendlichen Freizeit- und Vereinssport zur Verfügung steht;
- ob der Ortsbeirat die Wiederzurverfügungstellung der Sporthalle der Franckeschule für den abendlichen Freizeit- und Vereinssport beschleunigen kann (siehe hierzu auch Ziffer 3.).
Falls fehlende Alarmsicherungen der Notausgänge der Sporthalle, die externen Nutzern der Sporthalle einen unberechtigten Zugang in das Schulgebäude über die Notausgangstüren der Sporthalle ermöglichen, der Grund für die fehlende Freigabe für den abendlichen Freizeitsport sein sollte, wird der Magistrat gebeten,
- zu skizzieren, mit welche technischen Mitteln, finanziellem Aufwand und zu welchem Zeitpunkt dieser nicht akzeptable Mangel der Sporthalle der Franckeschule behoben wird und die Schulsporthalle wieder dem abendlichen Freizeit- und Vereinssport zur Verfügung gestellt werden kann;
- sicherzustellen, dass bei künftigen Schul- bzw. Schulhallensanierungen eine spätere Freigabe zur Nutzung für den abendlichen Freizeit- und Vereinssport gewährleistet ist.
Begründung
Vor der Sanierung der Franckeschule stand die Schulsporthalle seit jeher (mindestens die letzten 30 Jahre) über die Sportstättenvergabe dem abendlichen Freizeit- und Vereinssport zur Verfügung. Leider wurde der Freizeit- und Vereinssport durch externe Nutzer nicht bei der Sanierung bedacht (Notausgangstüren sind ohne Sicherung). Planungsversäumnisse bei Bauvorhaben, wie einer Sanierung, sind zu beheben. Zumal die Sanierung der Franckeschule schon seit zwei Jahren abgeschlossen ist und die abendliche Nutzung des öffentlichen Guts der Schulsporthallen durch den Freizeit- und Vereinssportgruppen unstreitig Ziel der Stadt Frankfurt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2022OFOF 543/2Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den FreizeitsportOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3323Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den FreizeitsportDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 841Freigabe der Sporthalle der Franckeschule für den FreizeitsportStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats