ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die U-Bahn-Strecken gemäß dem bestehenden Grenzänderungsvertrag auszubauen, um die Anbindung von Bergen und Enkheim an den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern. Dies erfolgt im Rahmen des Gesamtverkehrsplans Teil Schiene 2035+, wobei zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Untersuchungen zum Gesamtverkehrsplan Teil Schiene 2035+ (GVP-Schiene 2035+) wurden verschiedene Schienenerweiterungen auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft, um unter anderem die Anbindung von Bergen und Enkheim an den schienengebundenen ÖPNV und das östliche Umland zu optimieren. Dabei wurden künftige bevölkerungs- und siedlungsstrukturelle Entwicklungen berücksichtigt. Die Untersuchungsergebnisse befinden sich in der Endabstimmung und sollen als nächstes in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2024OFOF 295/16ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem GrenzänderungsvertragOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. November 2024OAOA 502ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem GrenzänderungsvertragAnregung
- 7. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 824ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem GrenzänderungsvertragStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab