Straßenreinigungsgebühr Zeppelinallee
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 818
Betreff: Straßenreinigungsgebühr Zeppelinallee Die Zeppelinallee ist im Abschnitt zwischen Ludolfusstraße und Sophienstraße in die Reinigungsklasse V eingestuft und wird damit zweimal in der Woche und einmal am Wochenende gereinigt. Dies ist damit zu begründen, dass die Zeppelinallee eine hohe Frequentierung aufweist. Es befindet sich im o.g. Abschnitt u.a. ein Eingang des Palmengartens, der insbesondere am Wochenende von vielen Besuchern genutzt wird. Zudem sind dort mehrere Generalkonsulate ansässig, die Publikumsverkehr zur Folge haben. Die Fahrbahnen sind ebenfalls stark frequentiert, da es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße handelt, und nicht zuletzt deuten die Anzahl der dort befindlichen Parkplätze und die Existenz eines Radweges auf einen erhöhten Reinigungsbedarf hin. Ein ebenfalls entscheidender Einflussfaktor ist der Baumbestand in der Zeppelinallee. Im betroffenen Abschnitt befinden sich Bäume entlang des Gehweges und entlang des Grünstreifens, sodass sowohl die Gehwege und der Radweg als auch die Fahrbahnen insbesondere im Herbst von einem starken Laubaufkommen betroffen sind. Laub fällt im Herbst innerhalb kürzester Zeit und kann schnell zu einer Verkehrsgefährdung führen. Die Verkehrssicherheit kann hier nur mit einer dreimal wöchentlichen Reinigung gewährleistet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2017OFOF 217/2Straßenreinigungsgebühren ZeppelinalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017VV 335Straßenreinigungsgebühren ZeppelinalleeAnfrage
- 28. April 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 818Straßenreinigungsgebühr ZeppelinalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab