Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee
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Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 335 entstanden aus Vorlage: OF 217/2 vom 25.01.2017
Betreff: Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Anlieger der Zeppelinallee auf dem Absc hnitt Ecke Sophienstraße bis Ecke Ludolfusstraße in die Reinigungsklasse V der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main eingestuft wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2017OFOF 217/2Straßenreinigungsgebühren ZeppelinalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017Sie sind hierVV 335Straßenreinigungsgebühren ZeppelinalleeAnfrage
- 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 818Straßenreinigungsgebühr ZeppelinalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen