Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im Nordend
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 806
Betreff: Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im Nordend Zu a) Die ABG FRANKFURT HOLDING verfügt über mehr als 2.000 Geschosswohnungen im Passivhausstandard, von der Sozialwohnung bis zur Eigentumswohnung. Gesundheitliche Probleme von Mieterinnen und Mietern sind nicht bekannt. Dies deckt sich mit den Erfahrungen des Hochbauamtes, welches mehr als 60 fertiggestellte öffentliche Passivhausgebäude betreut. Die in der FAZ berichteten Befindlichkeitsstörungen in den Feuerwachen stammen von der relativ trockenen Luft, welche bei niedrigen Außentemperaturen und hohem Luftwechsel bei allen Gebäuden vorkommt, unabhängig davon, ob es sich um Passivhäuser oder herkömmliche Gebäude handelt. Eine Gesundheitsgefährdung hat zu keinem Zeitpunkt bestanden. Zu b) Optimierungsmöglichkeiten bestehen insbesondere durch die Reduzierung des Außenluftwechsels, was jedoch mit einer Verschlechterung der Luftqualität (insbesondere der CO2-Konzentration) einhergeht. Ein guter Kompromiss ist nach den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen ein Luftwechsel von 20 m3 pro Person und Stunde. Bei den Materialien kann auf eine verbesserte Speicherfähigkeit für Feuchtigkeit geachtet werden. Bei längeren Perioden mit tiefen Außentemperaturen ist dieser Speicher jedoch relativ schnell erschöpft. Zusätzliche Beiträge zur Luftbefeuchtung können bspw. Pflanzen leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2014OFOF 541/3Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im NordendOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. März 2014OMOM 2995Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im NordendDirektanregung
- 13. Juni 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 806Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab