Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im Nordend
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2995 entstanden aus Vorlage: OF 541/3 vom 05.02.2014
Betreff: Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Erfahrungen hinsichtlich der gesundheitlichen Belastungen von Nutzern der verschiedenen Typen von Passivhäusern im Nordend bestehen , wobei insbesondere zu differenzieren wäre zwischen - Kinderkrippen und Kindertagesstätten; - Schulen; - Senioren- und Pflegeeinrichtungen; - privat genutzten Gebäuden; b) welche Optimierungsmöglichkeiten durch die Auswahl verschiedener Materialien bestehen.
Begründung: Nach Presseberichten (u. a. der FAZ) ergaben sich bei Untersuchungen der im Passivhausstandard errichteten Feuerwachen der Frankfurter Feuerwehr erhebliche gesundheitliche Belastungen für die Nutzer. Dies korrespondiert auch mit den Beschwerden von Bewohnern des Campo (ehemaliges Straßenbahndepot) der ABG in Bornheim in den letzten Jahren. Es wäre daher interessant zu wissen, inwieweit das auch auf Passivbauten des Nordends zutrifft und ob über gesundheitliche Belastungen konkrete Informationen vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2014OFOF 541/3Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im NordendOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. März 2014Sie sind hierOMOM 2995Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im NordendDirektanregung
- 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 806Gesundheitliche Belastung von Passivhausnutzern im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats