Nied: Radweg von Nied zum Rebstock
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bekräftigt sein Engagement zur Förderung des Radverkehrs, sieht jedoch keine besondere Gefährdung im angesprochenen Streckenabschnitt. Die Umsetzung bedarfsgerechter Radwege erfordert Eingriffe in den Niedwald, was derzeit nicht möglich ist. Der Magistrat kann momentan keinen Bearbeitungszeitraum für die angeregte Maßnahme angeben.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist grundsätzlich bestrebt, den Radverkehr zu fördern. Zunächst ist festzustellen, dass mittels der Unfallstatistik keine besondere Gefährdung des Radverkehrs in dem angesprochenen Streckenabschnitt nachgewiesen ist. Gleichwohl führt der häufig nicht eingehaltene Überholabstand von 1,50 Meter gegenüber Radfahrenden zu einem reduzierten subjektiven Sicherheitsgefühl. Ergänzend verweist der Magistrat zudem auf die Hintergründe zur bestehenden Verkehrsregelung: https://www.radfahren-ffm.de/481-0-Lueckenschluss-im-Niedwald.html. Dies vorausgeschickt, nimmt der Magistrat Stellung zu den einzelnen Punkten der Anregung des Ortsbeirates:
Zu 1. und 3.: Die Einrichtung bedarfsgerechter Radwege in den angeregten Bereichen erfordern einen Eingriff in den Niedwald. Auf der Nordseite wird für einen gemeinsam genutzten Gehweg für den Fuß- und Radverkehrs eine Bruttobreite von mindestens 3,00 Metern benötigt (2,50 Meter breiter Geh-und Radweg zuzüglich eines mindestens 0,5 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen). Auf der Fahrbahn ist derzeit kein Radweg markiert. Die Fahrradpiktogramme verdeutlichen lediglich die legale Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr. Auf der Südseite sollte ein reiner Radweg mindestens 2,00 Meter breit sein und zusätzlich über einen Sicherheitstrennstreifen von mindesten 0,5 Metern verfügen.
Zu 2.: Eine Mittelmarkierung ist aufgrund des Linienbusverkehrs erst ab einer Restfahrbahnbreite von 6,00 Metern sinnvoll. Aufgrund der Verkehrsbelastung wird eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern angestrebt.
Zu 4.: Eine bedarfsgerechte Veränderung des Gehwegs ist aufgrund der Straßenbreite nicht möglich. Ansonsten würde in die angrenzende Kleingartenanlage eingegriffen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4424 vom 29.08.2019 zum Antrag NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" ist der Magistrat gehalten, die im Antrag genannten Maßnahmen mit Priorität zu bearbeiten. Der weitere Ausbau des Radverkehrs in Frankfurt am Main erfolgt, sobald die erforderlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Magistrat bedauert, gegenwärtig für die angeregte Radverkehrsmaßnahme noch keinen Bearbeitungszeitraum in Aussicht stellen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2020OFOF 1206/6Nied: Radweg von Nied zum RebstockOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2020OMOM 5692Nied: Radweg von Nied zum RebstockDirektanregung
- 20. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 784Nied: Radweg von Nied zum RebstockStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab