Attraktivität des ÖPNV weiter steigern
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Anregung des Ortsbeirats 6 zur Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV durch günstigere Fahrpreise zwischen Schwanheim und Kelsterbach. Die Umsetzung könnte zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 erfolgen, sofern der RMV zustimmt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der RMV-Tarif inklusive dem Zuschnitt der Tarifgebiete kann ausschließlich durch den RMV festgelegt werden. Dies gilt im Besonderen, wenn dadurch auch Verkehre und die damit erwirtschafteten Fahrgeldeinnahmen Dritter betroffen sind. Der Magistrat unterstützt die Anregung des Ortsbeirats 6 und wird deshalb beim RMV auf eine Umsetzung hinwirken. Sofern der RMV und die betroffenen Partner zustimmen, kann die vorgeschlagene Anregung, mit der günstigere Fahrpreise zwischen Schwanheim und Kelsterbach einhergehen würden, zum nächsten regulären Fahrplanwechsel am 10.12.2023 umgesetzt werden.
Es dient zur Kenntnis, dass der Tarif grundsätzlich einheitlich angewendet werden muss, damit er genehmigungsfähig ist. Daher ist, bei einer Zuordnung des Tarifgebietes 3755 (Kelsterbach) in die Zone der Nachbarschaftstarife rund um Frankfurt für die Verbindungen zwischen 5012 (Schwanheim) nach 3755 (Kelsterbach) in Analogie zu den anderen Rand-Tarifgebieten um Frankfurt, die Zwischenpreisstufe 30 vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2022OFOF 640/6Attraktivität des ÖPNV weiter steigernOrtsbeiratsantrag · BFF
- 29. November 2022OMOM 3193Attraktivität des ÖPNV weiter steigernDirektanregung
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 764Attraktivität des ÖPNV weiter steigernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab