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Attraktivität des ÖPNV weiter steigern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Reduzierung der Fahrpreise im ÖPNV zwischen Stadtrandbereichen und angrenzenden Nachbargemeinden fortzusetzen. Dies soll die Attraktivität des ÖPNV steigern und den Fahrgästen eine Kostenersparnis von 1,95 Euro ermöglichen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die begonnene Reduzierung der Fahrpreise von Stadtrandbereichen in angrenzende Nachbargemeinden (z. B. zwischen Niederrad (Tarifgebiet 5010) und Neu-Isenburg (Tarifgebiet 3510) auch im Frankfurter Westen fortzusetzen. Dies beträfe die direkte Busverbindung zwischen Schwanheim (Tarifgebiet 5012) und dem angrenzenden Kelsterbach (Tarifgebiet 3755) sowie die alternative Verbindung über den Flughafen (Tarifgebiet 5090).

Begründung

Durch den angeregten Wechsel von Preisstufe 4 (5,60 Euro) in die Preisstufe 3 (3,65 Euro) ergibt sich eine nicht unerhebliche Kostenersparnis von 1,95 Euro für die Fahrgäste.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2022OFOF 640/6Attraktivität des ÖPNV weiter steigernOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 29. November 2022Sie sind hier
    OMOM 3193Attraktivität des ÖPNV weiter steigern
    Direktanregung
  3. 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 764Attraktivität des ÖPNV weiter steigernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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