Fahrradabstellplätze in Vorgärten im Ortsbezirk 9 als Ausnahmen zulassen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, in begründeten Fällen Abweichungen von der Vorgartensatzung zuzulassen, um Fahrradabstellplätze im Vorgarten zu ermöglichen. Dies soll insbesondere für Grundstücke gelten, wo keine anderen Abstellmöglichkeiten vorhanden sind und die Fläche im Vorgarten nicht versiegelt wird.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich sind in begründeten Fällen Abweichungen von den Bestimmungen der Vorgartensatzung möglich. Es ist gängige Verwaltungspraxis, dass Fahrradabstellplätze im Vorgarten im Rahmen eines entsprechenden Abweichungsantrags zugelassen werden, sofern
- auf dem Grundstück keine andere Abstellmöglichkeit gegeben ist (z.B. im Hof oder rückwärtigen Garten) und
- die dafür im Vorgarten vorgesehene Fläche nicht versiegelt wird.
Ein häufiger Anwendungsfall für eine Zulassung von Fahrradabstellplätzen im Vorgartenbereich sind z.B. Reihenmittelhäuser.
Aus Sicht des Magistrats ist daher eine entsprechende Änderung der Vorgartensatzung nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2022OFOF 370/9Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2022OMOM 3148Fahrradabstellplätze in Vorgärten im Ortsbezirk 9 als Ausnahmen zulassenDirektanregung
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 758Fahrradabstellplätze in Vorgärten im Ortsbezirk 9 als Ausnahmen zulassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab