Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine Änderung der Vorgartensatzung, um die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen in Vorgärten als Ausnahme zuzulassen. Dies soll der Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder dienen und gleichzeitig die Erhaltung der Vorgärten fördern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen
Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung dahingehend zu ändern, dass die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen im Vorgarten ausdrücklich als Ausnahme zugelassen werden kann.
Begründung
Die Satzung über die gärtnerische Gestaltung von Vorgärten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Vorgartensatzung) in der Fassung vom 22.02.1979 legt fest: "Im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sind Vorgärten mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden." Nur im Wege der Ausnahme können widerruflich für die Dauer eines besonderen Bedarfs Stellplätze in Vorgärten zugelassen werden, aber dies auch nur, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt. Die aktuelle Frankfurter Vorgartensatzung enthält keine Regelung hinsichtlich der Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradabstellplätzen vor Wohnhäusern. Die Erhaltung von Vorgärten als begrünte und unversiegelte Fläche ist auch aus Sicht des Umweltschutzes und der Ästhetik sinnvoll. Leider gibt es auf vielen Grundstücken jedoch keine Möglichkeit, Fahrräder ebenerdig abzustellen. Andererseits geht das Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum oftmals zu Lasten des Fußverkehrs. Hier ist eine Abwägung notwendig zwischen dem Abstellen der Fahrräder im öffentlichen Raum und der Ermöglichung einer Ausnahmeregelung in der Vorgartensatzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 370/9Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2022OMOM 3148Fahrradabstellplätze in Vorgärten im Ortsbezirk 9 als Ausnahmen zulassenDirektanregung
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 758Fahrradabstellplätze in Vorgärten im Ortsbezirk 9 als Ausnahmen zulassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.