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Künftige Bebauung im Hilgenfeld

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 741

Betreff: Künftige Bebauung im Hilgenfeld Zu 1.: Dem Magistrat ist ein städtebaulich verträglicher Übergang zwischen bestehender und neuer Bebauung wichtig. Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept zeichnet sich in besonderer Weise durch die Schaffung eines sensiblen Übergangs aus. Insofern wird der Bebauungsplanentwurf mit der angrenzenden Neuentwicklung in Bezug auf die Dichte der Bebauung bzw. deren Höhenentwicklung Rücksicht auf die bestehende Bebauung nehmen.

Zu 2.: Der Magistrat wirkt darauf hin, dass im Bebauungsplangebiet wesentliche Infrastruktureinrichtungen entstehen, die helfen, das Gebiet Hilgenfeld zu einem eigenständigen Wohnquartier zu entwickeln. Das geplante Wohngebiet liegt im Schulbezirk der Albert-Schweitzer-Schule. Der Neubau der Grundschule Frankfurter Berg/Berkersheim verfolgt das Ziel, gemeinsam mit der bestehenden Albert-Schweitzer-Schule einen 7-zügigen Bedarf am Frankfurter Berg/Berkersheim einschließlich Hilgenfeld zu decken. Sollten aufgrund weiteren Bevölkerungszuwachses im Schulbezirk bzw. Stadtteil die Bedarfe noch weiter steigen, kann es darüber hinaus erforderlich werden, das heutige Gebäude der vorhandenen Berkersheimer Grundschule weiter zu betreiben.

Zu 3.: Bei der Planung des Neubaugebietes Hilgenfeld ist die Immissionssituation bzw. der Schutz vor Lärmimmissionen zwingend zu berücksichtigen. Derzeit wird ermittelt, welche Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der einschlägigen Orientierungs- bzw. Grenzwerte im Bebauungsplanverfahren erforderlich sind und welche Anlagen oder Vorkehrungen aufgrund der örtlichen Situation umsetzbar sind. Sofern es hierfür eine gesetzliche Ermächtigung gibt, werden erforderliche und realisierbare Schutzmaßnahmen anschließend im Bebauungsplan festgesetzt. Auf Anlagen bzw. Flächen der Deutschen Bahn kann im Rahmen des aktuellen Bebauungsplanverfahrens nicht zugegriffen werden, da Kommunen grundsätzlich keine Möglichkeit haben, planungsrechtliche Festsetzungen auf gewidmeten Bahnflächen zu treffen, die dem sog. Fachplanungsvorbehalt unterliegen. Dies gilt mindestens für die Dauer des 4-gleisigen Ausbaus der S-Bahn Rhein-Main. Insofern muss im Bebauungsplanverfahren der erforderliche Schallschutz außerhalb der Bahnflächen nachgewiesen werden. Gespräche mit der Bahn über eine Durchführung von Maßnahmen auf derzeit gewidmeten Bahnflächen nach dem Ausbau sind davon unberührt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2017OFOF 414/10Künftige Bebauung im HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Januar 2018OMOM 2573Künftige Bebauung im HilgenfeldDirektanregung
  3. 13. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 741Künftige Bebauung im Hilgenfeld
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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