Künftige Bebauung im Hilgenfeld
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Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2573 entstanden aus Vorlage: OF 414/10 vom 20.11.2017
Betreff: Künftige Bebauung im Hilgenfeld Der Magistrat wird gebeten, bei der anstehenden Detailplanung des Neubaugebiets im Hilgenfeld 1. mit Rücksicht auf die bereits vorhandene Bebauung einen sinnvollen, nicht zu wuchtigen Übergang zwischen Alt- und Neubebauung sicherzustellen; 2. die fehlende Infrastruktur deutlich zu optimieren und dabei insbesondere das bisher fehlende Grundschulangebot nachvollziehbar zu lösen; 3. den bisher fehlenden Lärmschutz zum Beispiel durch Erhöhung der vorgesehenen Lärmschutzwände beziehungsweise durch weitere Infrastrukturbebauung entlang der Gleise sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2017OFOF 414/10Künftige Bebauung im HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2573Künftige Bebauung im HilgenfeldDirektanregung
- 13. April 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 741Künftige Bebauung im HilgenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats