Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, dem Verbleib des Cafécontainers im Adolph-von-Holzhausen-Park zuzustimmen, da der Baum nicht gefährdet ist. Es wurden Auflagen zum Baumschutz vereinbart, um die Sicherheit und den Erhalt des Baumes zu gewährleisten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird der Anregung des OBR 3 nachkommen und stimmt dem Verbleib des Cafécontainers mit Auflagen, die dem Baumschutz dienen, zu. Diese sind zwischen dem Pächter, der Ortsvorsteherin und dem Grünflächenamt im Vorfeld besprochen.
Die Vertragsabwicklung erfolgt über das Amt für Bau und Immobilien.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025OMOM 6391Café im Adolph-von-HolzhausenPark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdetDirektanregung
- 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 728Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdetStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab