Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Installation von Photovoltaikanlagen auf großen Parkplätzen. Diese Regelung soll die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und die Umweltbelastung reduzieren. Ziel ist es, die Anzahl der installierten PV-Anlagen auf Parkplätzen zu erhöhen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Hessische Landesregierung hat in ihrem "Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung" vom 22. November 2022 im §12 diverse Pflichten hinsichtlich der PV-Nutzung für Parkplätze erlassen.
Bei neuen Parkplätzen müssen Photovoltaikanlagen - wenn der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 29. November 2023 bei der zuständigen Behörde eingeht - installiert und betrieben werden.
Das gilt für landeseigene Neubauten mit mehr als 35 Stellplätzen. Bei neuen privaten Parkplätzen gilt dies bei mehr als 50 Stellplätzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2022OFOF 356/11Überdachungen für große Parkplätze mit FotovoltaikanlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2022OAOA 285Überdachungen für große Parkplätze mit FotovoltaikanlagenAnregung
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 727Überdachungen für große Parkplätze mit FotovoltaikanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab