Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Mainova plant den Ausbau von Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach, Karben-Kloppenheim und Bad Homburg-Ober-Erlenbach, um klimaneutralen Strom zu erzeugen. Der Magistrat informiert den Ortsbeirat über den aktuellen Stand des Projekts und die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mainova engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich der erneuerbaren Energie und baut ihr eigenes Portfolio an erneuerbaren Energien-Anlagen, wie etwa Windkraftanlagen, stetig aus.
In den vergangenen zehn Jahren verdreifachte Mainova ihr Windparkportfolio. Ein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen ist seitens Mainova geplant. In den kommenden Jahren sollen in Nieder-Erlenbach, Karben-Kloppenheim und Bad Homburg-Ober-Erlenbach bis zu sechs Windkraftanlagen klimaneutralen Strom erzeugen.
Das Genehmigungsverfahren für den o.g. Ausbau steht aktuell noch am Anfang, da noch nicht alle Genehmigungsunterlagen eingereicht wurden. Üblicherweise sieht der Prozess vor, dass mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens konkrete Konzepte zur Bürgerbeteiligung erarbeitet werden, da ab diesem Zeitpunkt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Projekts besser abschätzbar sind.
Gerne jedoch kommt Mainova auf den Ortsbeirat zu und informiert in einer Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Projektstand sowie allgemeine Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer Bürgerbeteiligung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2023OFOF 126/13Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Oktober 2023OMOM 4607Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 15. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 723Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab