Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OF_126-13_2023
17.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS OM_4607_2023
15.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach

Details im PARLIS ST_723_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 126/13 vom 29.08.2023

Betreff: Bürgerbeteiligung Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach
Der Magistrat wird gebeten, die Mainova zu bitten, das Konzept für eine Bürgerbeteiligung an den geplanten Windkraftanlagen auf der Gemarkung Nieder-Erlenbach im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbeirat vorzustellen.

Begründung:

Der Ortsbeirat wünscht eine frühzeitige Einbindung der Bürger in Nieder-Erlenbach, damit das geplante Projekt die notwendige Unterstützung in der Bevölkerung findet. Gute Projekte scheitern oftmals, wenn die Bevölkerung nicht rechtzeitig eingebunden wird und die Menschen sich von den Planungen überrumpelt fühlen. Eine rechtzeitige Kommunikation mit den Bürgern ist daher unbedingt notwendig, um die Akzeptanz im Stadtteil zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 723
Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-51