Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet"
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 707
Betreff:
Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet"
Der Anregung wird entsprochen.
Das betreffende richtungweisende Hinweisschild "Naherholungsgebiet“ wird im
II. Quartal 2010 angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2010OFOF 161/13Hinweisschild .Zum Naherholungsgebiet.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. März 2010OMOM 3997Hinweisschild „Zum Naherholungsgebiet“Direktanregung
- 17. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 707Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab