Hinweisschild „Zum Naherholungsgebiet“
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Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3997 entstanden aus Vorlage: OF 161/13 vom 21.02.2010
Betreff: Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Straße "An den Bergen", zwischen den Häusern Nr. 5-7, ein Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet" aufzustellen.
Begründung: In der Straße "An den Bergen", beginnt zwischen den Häusern Nr. 5-7 der Weg in das Naherholungsgebiet. Dies ist aber nicht erkennbar, da dieser Weg asphaltiert ist und zu einem etwas zurückgesetzten Wohnhaus führt, so dass der Eindruck entsteht, als wäre es nur die Zufahrt zu diesem Haus. So kommt es immer wieder zu Irritationen von ortsfremden Personen und Fragen nach dem Weg in das Naherholungsgebiet, was durch die Aufstellung des Schildes vermieden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2010OFOF 161/13Hinweisschild .Zum Naherholungsgebiet.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. März 2010Sie sind hierOMOM 3997Hinweisschild „Zum Naherholungsgebiet“Direktanregung
- 17. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 707Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats