Hinweisschild .Zum Naherholungsgebiet.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Straße „An den Bergen", beginnt zwischen den Häusern Nr. 5-7 der Weg in das Naherholungsgebiet. Dies ist aber nicht erkennbar, da dieser Weg asphaltiert ist und zu einem etwas zurück gesetzten Wohnhaus führt, so dass der Eindruck entsteht, als wäre es nur die Zufahrt zu diesem Haus. So kommt es immer wieder zu Irritationen von ortsfremden Personen und Fragen nach dem Weg in das Naherholungsgebiet, was durch die Aufstellung des Schildes vermieden würde.
Inhalt
Antrag vom 21.02.2010, OF 161/13
Betreff:
Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet"
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige zu beauftragen, in der Straße "An den Bergen", zwischen den Häusern Nr. 5-7, ein Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet" aufzustellen.
Begründung:
In der Straße "An den Bergen", beginnt zwischen den Häusern Nr. 5-7 der Weg in das Naherholungsgebiet. Dies ist aber nicht erkennbar, da dieser Weg asphaltiert ist und zu einem etwas zurück gesetzten Wohnhaus führt, so dass der Eindruck entsteht, als wäre es nur die Zufahrt zu diesem Haus. So kommt es immer wieder zu Irritationen von ortsfremden Personen und Fragen nach dem Weg in das Naherholungsgebiet, was durch die Aufstellung des Schildes vermieden würde.
Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2010Sie sind hierOFOF 161/13Hinweisschild .Zum Naherholungsgebiet.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. März 2010OMOM 3997Hinweisschild „Zum Naherholungsgebiet“Direktanregung
- 17. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 707Hinweisschild "Zum Naherholungsgebiet"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FREIE WÄHLER