Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/Gundelandstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 671
Betreff: Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/Gundelandstraße Der Magistrat hat die Beleuchtungssituation vor Ort geprüft und wird eine normgerechte Fußgängerüberwegsbeleuchtung an der Kreuzung An den Drei Hohen / Gundelandstraße bis Ende August 2017 errichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2017OFOF 194/10Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2017OMOM 1104Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeDirektanregung
- 31. März 2017Sie sind hierSTST 671Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeStellungnahme
- 5. Mai 2020OFOF 971/10Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/ GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6037Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/ GundelandstraßeDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 192 WochenSTST 1617Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab