Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/ Gundelandstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/Gundelandstraße umzusetzen. Diese Maßnahme wurde bereits in einer früheren Anregung gefordert und soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen.
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Der Magistrat wird gebeten, die mit Magistratsanregung vom 17.01.2017, OM 1104, geforderte und mit Stellungnahme vom 31.03.2017, ST 671, bis 08/17 zugesagte Maßnahme im Bereich Fußgängerweg/Zebrastreifen an der Kreuzung An den drei Hohen/Gundelandstraße endlich umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2017OFOF 194/10Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2017OMOM 1104Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeDirektanregung
- 31. März 2017STST 671Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeStellungnahme
- 5. Mai 2020OFOF 971/10Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/ GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6037Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/ GundelandstraßeDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 192 WochenSTST 1617Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats