Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/Gundelandstraße
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Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1104 entstanden aus Vorlage: OF 194/10 vom 03.01.2017
Betreff: Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/Gundelandstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an der Kreuzung An den Drei Hohen/Gundelandstraße mit einer helleren Straßenbeleuchtung ausgestattet wird.
Begründung: Dieser Übergang liegt im Bereich des allgemeinen Schulweges und ist in der dunklen Jahreszeit und insbesondere bei regnerischen Wetterbedingungen für den Autofahrer sehr schlecht einsehbar. Die Beleuchtungssituation ist insofern deutlich dunkler als an anderen Zebrastreifen im Ortsbezirk 10. Bürger mit dunkler Kleidung, die den Weg kreuzen wollen, sind besonders gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2017OFOF 194/10Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1104Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeDirektanregung
- 31. März 2017STST 671Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeStellungnahme
- 5. Mai 2020OFOF 971/10Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/ GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020OMOM 6037Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/ GundelandstraßeDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 192 WochenSTST 1617Beleuchtung für den Zebrastreifen an der Kreuzung An den Drei Hohen/GundelandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats