Zusätzliche Beleuchtung des Spielplatzes im Holzhausenpark
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Anregung zur Installation zusätzlicher LED-Leuchten im Holzhausenpark abzulehnen, da dies der geltenden Grünanlagensatzung widerspricht. Stattdessen wird die Möglichkeit des Austauschs bestehender Leuchtmittel auf LEDs in der Umgebung geprüft, um die Beleuchtung zu verbessern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird die Anregung des OBR 3 für zwei weitere Leuchten mit LEDs nicht wie in der Anregung gewünscht umsetzen. Das mögliche Austauschen der Leuchtmittel auf LEDs in den umliegenden Straßen rund um den Holzhausenpark sowie der Leuchtmittel im Holzhausenpark wird die Stadt ämterübergreifend prüfen und falls möglich umsetzen lassen. Durch die Umrüstung auf LEDs wird sich voraussichtlich eine verbesserte Beleuchtung erzielen lassen. Begründung: Der Magistrat kann keinen weiteren Laternen im Holzhausenpark zustimmen. Eine Beleuchtung von Grünanlagen widerspricht der aktuell gültigen Grünanlagensatzung (Punkt 2, Teil C). (2) Für die Benutzung der Kinderspielplätze/-spielpunkte, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen gilt:
a) Die Benutzung der Spielgeräte auf den Kinderspielplätzen und Spielpunkten ist nur Kindern bis zu 14 Jahren gestattet. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Spielgeräte nur in Begleitung einer zur Aufsicht befugten Person nutzen.
b) Die im Einzelfall durch Beschilderung angezeigten Nutzungs- und Altersbeschränkungen sowie die Bedienungshinweise auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen sowie zeitliche Begrenzungen sind einzuhalten.
c) Nach Einbruch der Dunkelheit ist der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen sowie deren Benutzung untersagt. Grundsätzlich werden keine Beleuchtungsanlagen in Grün- und Freizeitanlagen sowie auf Flächen des öffentlichen Breitensports eingebaut. Dabei spielen vor allem auch Aspekte des Naturschutzes eine sehr große Rolle. Eine Abweichung findet nur in begründbaren Ausnahmefällen statt, wie z. B. bei der Beleuchtung von Schulwegen, die direkt durch eine Grünanlage führen und offiziell als Schulweg ausgewiesen werden. Die bereits vorhandenen Beleuchtungsanlagen/Leuchten im Holzhausenpark sind Altbestand und wurden für mehr Sicherheit bei der Grundsanierung der Anlage vor Ort belassen und nicht zurückgebaut. Dies ist aber eine absolute Ausnahme und erhebt somit keinen Anspruch auf Dauer und Erweiterung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2021OFOF 144/3Zusätzliche Beleuchtung des Spielplatzes im HolzhausenparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2021OMOM 1285Zusätzliche Beleuchtung des Spielplatzes im HolzhausenparkDirektanregung
- 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 654Zusätzliche Beleuchtung des Spielplatzes im HolzhausenparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab