Mehr Bäume und Streuobstwiesen
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt die Bedeutung von Streuobstwiesen für die biologische Vielfalt in Frankfurt und plant Maßnahmen zur Pflege und Nachpflanzung. Die Umsetzung erfordert jedoch dauerhafte Ressourcen, um die langfristige Erhaltung dieser Lebensräume zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Bei Nachpflanzungen in bestehenden Straßen wird eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 angestrebt. Das ist jedoch aufgrund von Leitungstrassen, beengten Verhältnissen oder Baumaßnahmen nicht immer möglich.
In Grünanlagen werden Nachpflanzungen unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes vorgenommen. Auch hier ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 oft nicht möglich, da eine Nachpflanzung aufgrund des Schatten- und Wurzeldrucks anderer Gehölze keine Chance hat, anzuwachsen. Darüber hinaus gibt es in Grünanlagen häufig Naturverjüngung durch Sämlinge, die sich am Standort entwickeln sollen.
Zu 2.:
Streuobstwiesen sind für die biologische Vielfalt der Stadt Frankfurt von sehr hoher Bedeutung. Insbesondere im Nordosten prägen Streuobstbestände das Landschaftsbild und bieten - mit altem Baumbestand sowie einem arten- und blütenreichen Unterwuchs - vielen seltenen und/oder gefährdeten Arten wie Steinkauz und Gartenrotschwanz wertvolle Lebensräume.
Im neuen Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt (ABSK) wird die Erhaltung und Optimierung von Streuobstbeständen als vorrangiges Entwicklungsziel benannt. Dies beinhaltet vor allem die Wiederaufnahme der Pflege und Nutzung auf brachgefallenen Flächen und die Nachpflanzung abgestorbener Obstbäume. Eine komplette Neuanlage von Streuobstwiesen ist danach von geringerer Priorität, da der Gesamtbestand von Streuobst im Stadtgebiet gut ist und nicht ausgedehnt werden muss.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der oben genannten Entwicklungsziele für Streuobstwiesen müssten verschiedene Prüfungs- und Managementaufgaben wahrgenommen werden, die insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
- Prüfung und Bearbeitung von Förderanträgen im Zusammenhang mit der Hessischen Biodiversitätsstrategie. Die Mittel werden aktuell über das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung der Anträge und die Abrechnung muss durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen.
- Wiederaufnahme des städtischen Förderprogramms Streuobst für Nachpflanzungen und Pflege der Streuobstbestände.
- Naturschutzfachliche Unterstützung des Amtes für Bau und Immobilien (ABI) bei der Verpachtung von städtischen Flächen mit Streuobstbestand. Dazu zählen:
- die Vermittlung städtischer Grundstücke mit Streuobstbestand an interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Pflege,
- die naturschutzfachliche Prüfung von Pachtverträgen für den jeweiligen Einzelfall,
- die Prüfung der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Pflege,
- die Ansprache von Pächtern bei unterlassener Pflege sowie gegebenenfalls die Veranlassung der Kündigung bestehender Pachtverträge beim ABI bei aufgegebener Nutzung.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben kann der Aufbau und die Unterhaltung einer gemeinsamen Datenbank für Streuobstpflegeverträge mit dem ABI zielführend sein.
- Mitgliedschaft und Mitarbeit im Verein "Runder Tisch Streuobstwiesenschutz Frankfurt am Main e. V.". Der Verein widmet sich dem Erhalt und der Förderung der Streuobstwiesenbestände in Frankfurt.
- Regelmäßiger Austausch und Förderung der Zusammenarbeit mit dem Regionalen Streuobstbeauftragten beim Regionalverband FrankfurtRheinMain. Pflege und Nutzung des dort neu eingerichteten Streuobst-Katasters.
- Ansprechpartner für Interessierte und Pächter von Streuobstwiesen bei Fragestellungen zum Thema, zum Beispiel Durchführung von Entbuschungen, Umgang mit unerwünschtem Betreten von Flächen oder Obstdiebstahl.
- Aktive Managementaufgaben, etwa die Organisation einer zentralen Abfuhr von Wiesen- oder Astschnitt; Beauftragung von Mäharbeiten oder Beweidungen; Beauftragung und Überwachung von Entbuschungen etc.
- Umsetzung der im Arten- und Biotopschutzkonzept genannten Maßnahmen für Streuobstbestände in den dafür vorgeschlagenen Zielräumen.
Wegen mangelnder Ressourcen kann der Magistrat aktuell nur die Bearbeitung der im Regierungspräsidium Darmstadt eingehenden Förderanträge sowie eine einfache Mitgliedschaft im Runden Tisch Streuobst gewährleisten.
Um die oben genannten Aufgaben erfolgreich umsetzen beziehungsweise wahrnehmen zu können, müssten den zuständigen Stellen für das Thema Streuobstförderung dauerhafte Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, weil der Lebensraum Streuobst nur als langfristig angelegte Aufgabe erhalten und gefördert werden kann sowie umfangreiche Handlungsfelder erfordert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2021OMOM 7258Mehr Bäume und Streuobstwiesen für den Ortsbezirk 10Direktanregung
- 29. Oktober 2021STST 1998Mehr Bäume und Streuobstwiesen für den Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 15. November 2021OFOF 175/10Mehr Bäume und StreuobstwiesenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2021OMOM 1233Mehr Bäume und StreuobstwiesenDirektanregung
- 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 651Mehr Bäume und StreuobstwiesenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab