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Schutz des Heldbockkäfers im Biegwald

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat befürwortet die Erhaltung der Brutbäume und Alteichen im Biegwald zur Sicherung des Eichen-Heldbockes. Ein Wegerückbau ist notwendig, um die Verkehrssicherung zu reduzieren. Die Idee, Käfermeiler als Lernstationen anzulegen, wird jedoch aufgrund der erhöhten Verkehrssicherungspflichten nicht uneingeschränkt unterstützt.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Eichen-Heldbock (Cerambyx cerdo) ist auf sehr alte licht stehende Eichen, vor allem Stieleichen, angewiesen. Seine Larven entwickeln sich über 3-5 Jahre im Inneren der Bäume. Die wichtigste Schutzmaßnahme zur Erhaltung des Heldbocks im Biegwald ist die Erhaltung aller Brutbäume und Alteichen im Gebiet. Auch sollte der Waldbestand möglichst strukturreich sein und Bäume unterschiedlicher Altersklassen enthalten.

Zur Erreichung dieser Ziele ist ein Wegerückbau im Biegwald erforderlich, verbunden mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Verkehrssicherung. Ein entsprechendes Konzept wurde dem Ortsbeirat bereits vorgestellt und befürwortet.

Die Anlage von sogenannten Käfermeilern ist eher als Schutzmaßnahme für den Hirschkäfer (Lucanus cervus) bekannt. Gezielt künstlich angelegte Hirschkäfermeiler bilden, sofern sie richtig ausgeführt und an die Biologie der Art angepasst sind, über mehrere Jahre Entwicklungspotenzial für den Hirschkäfer.

Die Anregung zur Anlage von Käfermeilern im Biegwald, die zudem als Lernort oder Lernstation dienen sollen, kann von der Naturschutzbehörde aus den o.g. Gründen nicht uneingeschränkt befürwortet werden. Denn gerade an Orten mit einer gezielten Attraktion für Besucher:innen und insbesondere für Kinder, werden erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht gestellt. Diese würden dem Ziel der Erhaltung und Förderung des Heldbockkäfers im Biegwald entgegenstehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Oktober 2022OFOF 534/2Schutz des Heldbockkäfers im BiegwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3320Schutz des Heldbockkäfers im BiegwaldDirektanregung
  3. 6. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 619Schutz des Heldbockkäfers im Biegwald
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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