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Schutz des Heldbockkäfers im Biegwald

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, im Biegwald einen oder mehrere Heldbockkäfermeiler als Artenschutz- und Bildungsprojekt einzurichten. Dies soll in Zusammenarbeit mit umliegenden Schulen geschehen, um die Bedeutung von Insekten und Artenvielfalt zu vermitteln. Ziel ist es, den stark gefährdeten Heldbockkäfer zu fördern und die Bevölkerung über dessen Lebensweise zu informieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. ob die Anlage eines oder mehrerer Heldbockkäfermeiler im Biegwald als Artenschutzprojekt und spannendes Bildungsprojekt im Grüngürtel in Zusammenarbeit mit umliegenden Schulen als Lernstation im Frankfurter Grüngürtel eingerichtet werden kann;
  2. ob diese Maßnahme aus dem laufenden Haushalt realisiert werden kann bzw. falls dies nicht der Fall ist, wie hoch der personelle und finanzielle Aufwand für die Realisierung wäre.

Bei einem positiven Prüfergebnis für Ziffer 1. wird der Magistrat gebeten die Maßnahme umzusetzen bzw. die in Ziffer 2. erfragten Kosten und Personalkapazitäten im nächsten Haushalt einzuplanen.

Begründung

Der Heldbockkäfer (Cerambyx cerdo), der auf der Roten Liste Deutschlands unter Kategorie 2 "stark gefährdet" geführt wird, ist wohl eines der auffälligsten und interessantesten Insekten Europas. Als Larve hilft er das Totholz der Wälder in Humus umzuwandeln. Aufgrund seiner Lebensweise kann er als Indikator für intakte und natürliche Wälder angesehen werden. Der bis zu 7,5 Zentimeter lange Heldbockkäfer (Weibchen bis circa 4 Zentimeter) verdankt seinen Namen den geweihartigen Oberkieferzangen des Männchens. Der Heldbockkäfer kommt bevorzugt in lichten Eichenwäldern mit absterbenden Althölzern und Baumstümpfen vor. Ebendiese Eichenbaumstümpfe finden sich gehäuft im Biegwald. Um den selten gewordenen und besonders schützenswerten Heldbockkäfer zu fördern und zu unterstützen, wäre es wünschenswert, einen Käfermeiler im Biegwald anzulegen. Ziel und Zweck eines Naturschutzprojekts ist es, Arten zu erhalten und der Bevölkerung mit Informationen dazu die Wichtigkeit von Insekten und dem Erhalt der Artenvielfalt nahe zu bringen. Erfreulicherweise gehört der Frankfurter Stadtgarten in der Nähe des Frankfurter Flughafens zu einem individuumreichen Gebiet von Heldbockkäfern. Die Nähe des Biegwaldes zum Stadtwald und die geeigneten Voraussetzungen des Biegwalds als lichter Eichenwald sind als Standort geradezu prädestiniert, dort solch ein Artenschutzprojekt zu starten. In einem Artengutachten von 2006 werden weitere populationsreichere Gegenden wie z. B. der Forstamtsbereich Lampertheim genannt, welcher jedoch wegen der absehbaren negativen Entwicklung des Waldbestandes keine vergleichbar gute Bewertung erhalten konnte, wie der Frankfurter Stadtwald. Im Frankfurter Grüngürtel gibt es eine Reihe von Lernorten und Lernstationen. Zwischen dem Abenteuergelände BDP und der Revierförsterei Schwanheim klafft jedoch eine beträchtliche Lücke im westlichen Grüngürtel. Diese könnte durch einen geeigneten Lernort im Biegwald etwas geschlossen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Oktober 2022OFOF 534/2Schutz des Heldbockkäfers im BiegwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022Sie sind hier
    OMOM 3320Schutz des Heldbockkäfers im Biegwald
    Direktanregung
  3. 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 619Schutz des Heldbockkäfers im BiegwaldStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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