Baumaßnahmen Heidestraße 41
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 611
Betreff: Baumaßnahmen Heidestraße 41 Zu Ziffer 1 und 4: Eine Baugenehmigung begründet das Recht, das genehmigte Bauvorhaben umzusetzen und ist drei Jahre lang gültig. Wann und ob überhaupt die Baumaßnahme tatsächlich durchgeführt wird, liegt allein in der Entscheidung des Bauherrn. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Hessische Bauordnung (HBO) enthält auch keine Vorgaben dazu, wie schnell eine einmal begonnene Baumaßnahme fertigzustellen ist. Insoweit hat der Magistrat hier keine rechtlichen Möglichkeiten, den Bauherren zu einer zügigeren Umsetzung anzuhalten. Zu Ziffer 2: Aktuell finden nach Kenntnis des Magistrats auf der Liegenschaft zwei Baumaßnahmen statt, nämlich der Rückbau und die Wiedererrichtung des Daches zur Wohnraumerweiterung der Wohnungen im 4. Obergeschoss und Dachgeschoss sowie der Ausbau von Kellerräumen zu Wohnräumen als Erweiterung der Wohnung im Erdgeschoss. Für beide Vorhaben liegen entsprechende Baugenehmigungen vor. Auf der Internetseite der Bauaufsicht www.bauaufsicht-frankfurt.de ist das Bauschild mit allen entsprechenden Informationen - auch zur Bauherrschaft - abrufbar. Zu Ziffer 3: Über die unter Ziffer 2 genannten Baumaßnahmen hinaus sind dem Magistrat keine weiteren Planungen bzgl. der Liegenschaft bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2018OFOF 595/3Baumaßnahmen Heidestraße 41Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. November 2018VV 1083Baumaßnahmen Heidestraße 41Anfrage
- 22. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 611Baumaßnahmen Heidestraße 41Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab