Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan
Zusammenfassung
Der Magistrat kann die Anfrage des Ortsbeirates nicht fristgerecht beantworten und wird dies nach Prüfung nachholen. Es wird um Verständnis gebeten.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat bedauert, die Anfrage des Ortsbeirates nicht innerhalb der angegebenen Frist beantworten zu können und wird nach abgeschlossener Prüfung umgehend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021OFOF 88/11Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 13. September 2021VV 169Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanAnfrage
- 10. Januar 2022Sie sind hierSTST 5Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanStellungnahme
- 22. Juli 2022STST 1671Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanStellungnahme
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 695Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab