Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan
Zusammenfassung
Der Magistrat kann keine abschließende Stellungnahme zu den Rechenzentren im Ortsbezirk 11 abgeben. Dies geschieht innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist. Das erwartete Ergebnis ist eine spätere, detaillierte Stellungnahme.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021OFOF 88/11Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 13. September 2021VV 169Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanAnfrage
- 10. Januar 2022STST 5Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanStellungnahme
- 22. Juli 2022Sie sind hierSTST 1671Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanStellungnahme
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 695Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, BebauungsplanStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab