T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die vorgeschlagene Beschilderung an der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten abgelehnt, da sie nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung entspricht. Insbesondere ist die Kombination der Verkehrszeichen nicht zulässig, was bereits in einer früheren Stellungnahme behandelt wurde.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Strahlenberger Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Rundbänke im Ahornhain im Strahlenberger Weg21.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges08.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nicht mehr alle Latten am Zaun: Zaun an der Bahnanlage im Strahlenberger Weg instand setzen08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Strahlenberger Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die vorgeschlagene Beschilderung entspricht faktisch einer abknickenden Vorfahrtsregelung. Mit Verkehrszeichen (VZ) 301 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrt) wird angezeigt, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht. Diese Regelung ist für einen geradlinigen Straßenverlauf gedacht. Dies wird auf dem Verkehrsschild symbolhaft durch einen Pfeil über eine Straße hinweg dargestellt. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) dürfen die entsprechenden Zusatzzeichen VZ 1002 StVO (Verlauf der abknickenden Vorfahrt) nicht mit VZ 301 StVO kombiniert werden. Eine solche Kombination ist nur mit VZ 306 StVO (Vorfahrtsstraße) zulässig. Die Voraussetzungen zur Beschilderung der Vorfahrt mit VZ 306 StVO wurde bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1966, erörtert und abgelehnt. Aus vorgenannten Gründen kann daher der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2019OFOF 1468/5T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. November 2019OMOM 5407T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenDirektanregung
- 20. März 2020Sie sind hierSTST 598T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenStellungnahme
- 3. Juni 2020OFOF 1664/5T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2020OMOM 6191T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenDirektanregung
- 12. Oktober 2020STST 1865T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenStellungnahme
- 10. November 2020OFOF 1845/5T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 27. November 2020OAOA 647T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenAnregung
- 30. April 2021STST 943T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenStellungnahme
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 2116T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab