Gefährlicher ungesicherter S 6-Bauschutt-Verkehr
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung bezüglich des ungesicherten Bauschutt-Verkehrs reagiert und betont, dass die Maßnahme dem Gemeinwohl dient und im Bau ist. Trotz der verkehrlichen Beeinträchtigungen wird versucht, diese so gering wie möglich zu halten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.
Wie auch bei der Informationsveranstaltung zum Ausbau der S 6 mitgeteilt, hat die DB (Deutsche Bahn) Netz AG das beauftragte Bauunternehmen nochmals auf die ordnungsgemäße Einhaltung der Ladungssicherungen beziehungsweise die Einhaltung der vorgegebenen Streckengeschwindigkeit hingewiesen. Die derzeitigen Transporte lassen sich nicht über den Schienenweg abwickeln, eine Baustellenandienung über die Behelfsabfahrt beziehungsweise Behelfsauffahrt an der B 3 ist nicht möglich.
Festhalten möchte der Magistrat, dass die Maßnahme dem Gemeinwohl dient. Sie ist planfestgestellt und im Bau. Verkehrliche Beeinträchtigungen lassen sich nicht abstellen. Es wird aber versucht, diese so gering wie möglich zu halten. Eine besondere Genehmigung, die Straßen der Ortsbezirke zu befahren, ist nicht notwendig. Sie sind dem allgemeinen Verkehr gewidmet und bereits mit Verkehrszeichen, die den Verkehr beschränken, versehen.
Geschwindigkeitskontrollen sind, dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport entsprechend, primär an Unfall- und Gefahrenpunkten sowie in besonders schutzwürdigen Zonen (an Kindergärten und Schulen beispielsweise) durchzuführen. Zudem stellt die Messtechnik besondere Anforderungen an die jeweilige Messstelle. Insbesondere muss eine ausreichend lange, gerade Messstrecke vorliegen und eine Abstellmöglichkeit für das Messfahrzeug vorhanden sein. Im Stadtteil Berkersheim sind diese Voraussetzungen für Geschwindigkeitskontrollen nur in wenigen Straßen gegeben. Die dort durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen sind insgesamt unauffällig.
Die Anregung hat der Magistrat zum Anlass genommen, um auch bei der Deutschen Bahn noch einmal eine Stellungnahme einzuholen. Darin heißt es (analog beispielsweise auch zur Anregung des Ortsbeirats 10 vom 08.11.2022, OM 3085): "Es wurden in der Vergangenheit hunderte von Lkw-Fahrten durch den Einsatz von Kippzügen ersetzt. Die Belastung der Ortsteile konnte durch diese Form der Logistik erheblich reduziert werden. Fahrten durch den Ort können in dieser Phase des Ausbaus der S6 leider nicht vermieden werden. Eine Anlieferung des Materials über die Schiene, wie es die DB andernorts ermöglichen konnte, ist in Berkersheim nicht mehr machbar. Die ehemaligen S-Bahn-Gleise sind hier bereits zurückgebaut und nicht mehr befahrbar. Über die neuen Fernbahngleise kann keine Anlieferung erfolgen, da keine nutzbare Kippstelle vorhanden ist."
In Berkersheim befinde man sich im Gleisbogen, sodass keine passende Kippstelle in unmittelbarer Nähe vorhanden sei und das Material zwangsläufig mittels Lkw angefahren werden müsse. "Grundsätzlich ist das Abkippen von Einbaumaterial unter einer Oberleitung möglich - jedoch nicht das Beladen, sodass die Entsorgung nicht über die Schiene erfolgen kann", teilte die Deutsche Bahn mit. "Die angesprochene Abfahrt von der B3 wurde bis in den Sommer 2022 vielfältig genutzt; ist aber zum aktuellen Zeitpunkt für die Logistik in Berkersheim nicht mehr nutzbar (Hilfsbrücke über die Nidda ist seit Monaten rückgebaut, Stützwand und Fernbahngleise sind fertiggestellt)."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022OFOF 449/10Gefährlicher ungesicherter S 6-Bauschutt-VerkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. November 2022OMOM 3075Gefährlicher ungesicherter S 6-Bauschutt-VerkehrDirektanregung
- 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 572Gefährlicher ungesicherter S 6-Bauschutt-VerkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab