Gefährlicher ungesicherter S 6-Bauschutt-Verkehr
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die gefährlichen ungesicherten S 6-Bauschutt-Transporte zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden. Dies ist notwendig, da die Deutsche Bahn nicht alle Transporte über die Bahngleise abwickeln kann und die Anwohner durch Lärm und Gefährdung belastet werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- wann endlich die sehr gefährlichen ungesicherten und oft viel zu schnell fahrenden S 6-Bauschutt-Transporte durch Berkersheim und durch weitere Stadtteile unterbunden werden;
- welche Schritte er hier dagegen einleiten wird.
Begründung
Leider sieht sich die Deutsche Bahn nicht in der Lage, alle Transporte über die Bahngleise abzuwickeln. Auch das vorgesehene Abwickeln des Bauverkehrs über die B 3 neu oder A 661 wurde von der Deutschen Bahn nicht realisiert. Eine weitere Gefährdung sowie die sehr laute Beschallung der hier lebenden Menschen ist nunmehr unverzüglich zu beenden. Die Stadt darf hier nicht weiter tatenlos zusehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022OFOF 449/10Gefährlicher ungesicherter S 6-Bauschutt-VerkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. November 2022Sie sind hierOMOM 3075Gefährlicher ungesicherter S 6-Bauschutt-VerkehrDirektanregung
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 572Gefährlicher ungesicherter S 6-Bauschutt-VerkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats