Eingezäunten Hundefreilauf in den westlichen Stadtteilen einrichten
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich mit der Einrichtung eines eingezäunten Hundefreilaufs in den westlichen Stadtteilen beschäftigt. Aufgrund der Schutzbestimmungen für die Landschaft und die Natur wird eine solche Einrichtung abgelehnt, da ausreichend Platz für den freien Auslauf der Hunde vorhanden ist.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die genannten Flächen liegen im baurechtlichen Außenbereich der Stadt Frankfurt am Main und in der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Der Zweck dieser Unterschutzstellung ist: - der Schutz und die Förderung artenreicher Lebensräume, zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Bewahrung der von einer landwirtschaftlichen Nutzung geprägten Kulturlandschaft; - die Sicherung und Entwicklung der Landschaft in ihrer naturraumtypischen Eigenart wegen ihrer Bedeutung für die Naherholung; - die Erhaltung und Förderung der klimatischen Bedingungen, sowie - die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Vegetation und der vielfältigen Biotopstrukturen als Lebensstätten und Standort zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Auf diesen Flächen sind bauliche Anlagen (z.B. Gartenhütte), Einfriedungen, Tierhaltung, Baumfällungen oder sonstige sogenannte Eingriffe in Natur und Landschaft nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt, wenn der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan diese Nutzungen festsetzen. Der Flächennutzungsplan setzt im genannten Bereich "Vorranggebiet für Natur und Landschaft", "Vorranggebiet Regionaler Grünzug", "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" fest. Über die Vorgaben des Landschaftsschutzes hinaus werden Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet grundsätzlich nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark zu nennen, die bereits in den 50er Jahren, vor Inkrafttreten der Grünanlagensatzung, eingefriedet worden ist. Darüber hinaus sind die westlichen Stadtteile mit dem Ortsteil Nied von freier Landschaft umgeben und bieten aus Sicht des Magistrats ausreichend Platz für freien Auslauf der Tiere. Gleichwohl ist es hier erforderlich, dass die Hundehalter Rücksicht auf Flora und Fauna nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2020OFOF 1420/6Eingezäunten Hundefreilauf in den westlichen Stadtteilen einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. November 2020OMOM 6904Eingezäunten Hundefreilauf in den westlichen Stadtteilen einrichtenDirektanregung
- 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 547Eingezäunten Hundefreilauf in den westlichen Stadtteilen einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab