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Rückbau der Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zum Rückbau der Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise abgelehnt. Die Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, den Geh- und Radweg sowie den Verkehrsfluss zu sichern. Es wird eine Klappbeschilderung eingeführt, um bei Veranstaltungen das Parken zu regeln und die Sicherheit zu gewährleisten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung aus folgenden Gründen nicht entsprechen:

Das Parken im Bereich der Isenburger Schneise ist auf südwestlicher Seite grundsätzlich nicht erlaubt, da der mittels Verkehrszeichen (VZ) 241-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschilderte getrennte Geh- und Radweg freigehalten und der reibungslose Verkehrsfluss im Fahrbahnbereich gewährleistet werden soll. Die sogenannten Frankfurter Hüte wurden installiert, um das illegale Parken auf dem Geh- und Radweg wirksam zu verhindern.

Dem Magistrat ist bewusst, dass der zur Verfügung stehende Parkraum bei Veranstaltungen rar ist. Eine Lösung kann allerdings weder zulasten der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs, noch zulasten der Leichtigkeit des Verkehrs im Fahrbahnbereich gehen.

Um dem Parkdruck zu begegnen und gefahrenträchtigen Situationen durch falsch parkende Fahrzeuge vorzubeugen, wurde im Zuge der Anbringung der Frankfurter Hüte auf südwestlicher Seite auch die Einrichtung einer Klappbeschilderung auf beiden Seiten der Isenburger Schneise angeordnet: Bei Veranstaltungen dürfen Fahrzeuge auf der südwestlichen Seite auf der Fahrbahn, auf der nordöstlichen Seite halbseitig auf dem Hochbord parken. Zu Fuß Gehende und Radfahrende können weiterhin den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen. Da sich die Fahrbahnbreite durch die neugeschaffene Parkordnung verringert, wird aus Gründen der Sicherheit gleichzeitig die zulässige Geschwindigkeit mittels Klappbeschilderung (hier: VZ 274-30 StVO) auf 30 km/h herabgesetzt. Mit dieser Regelung wird der im Bereich der Isenburger Schneise zur Verfügung stehende Raum genutzt. Eine Nutzung als Parkraum darüber hinaus kommt aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht in Betracht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2023OFOF 911/5Rückbau der Bordsteinerhöhung „Frankfurter Hut“ entlang der Isenburger SchneiseOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 24. November 2023OMOM 4724Rückbau der Bordsteinerhöhung „Frankfurter Hut“ entlang der Isenburger SchneiseDirektanregung
  3. 8. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 540Rückbau der Bordsteinerhöhung „Frankfurter Hut“ entlang der Isenburger Schneise
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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