Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Einführung einer Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße reagiert. Er sieht die vorgeschlagene Signalisierung als entbehrlich an, da die Radfahrenden bereits mit Vorsprung in die Kreuzung einfahren können und die zusätzliche Signalisierung keinen positiven Effekt hätte.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Radfahrende in der Ronneburgstraße in Fahrtrichtung Eckenheim werden gemeinsam mit allen parallelverlaufenden Fahr- und Fußgängerströmen auf Grün geschaltet. Während der Rotphase haben sie die Möglichkeit, sich vor dem KFZ-Verkehr in einer rot markierten Aufstellfläche zu positionieren und dadurch bei Grünbeginn mit Vorsprung in die Kreuzung einzufahren. Entgegenkommende Verkehrsteilnehmende, die nach links abbiegen wollen, haben gemäß § 9 Straßenverkehrs-Ordnung die Vorfahrt der Radfahrenden zu beachten. Eine vorrangig geschaltete Radfahrampel würde lediglich den bei Grünbeginn losfahrenden Radfahrenden, die wie oben beschrieben bereits heute mit Vorsprung in die Kreuzung einfahren können, nutzen. Für die während der Grünphase Einfahrenden hätte die zusätzliche Signalisierung keinen positiven Effekt. Daher ist die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Signalisierung aus Sicht des Magistrats entbehrlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2021OFOF 94/10Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2021OMOM 995Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener StraßeDirektanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 538Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab