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Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, eine vorrangig geschaltete Radfahrampel an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße zu installieren. Dies soll insbesondere den Schutz von Kindern, die zur Schule fahren, vor abbiegenden Autos verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen von einer vorrangig geschalteten Radfahrampel an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße in Richtung Eckenheim dazu führen könnte, dass Radfahrende besser vor links abbiegenden Autos geschützt sind.

Begründung

Durch die Anbringung von einer Radfahrampel könnten vor allem die Kinder, die dort zur Schule fahren, besser vor links abbiegenden Autos geschützt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. August 2021OFOF 94/10Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. November 2021Sie sind hier
    OMOM 995Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße
    Direktanregung
  3. 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 538Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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