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Mietaufschlag in der Straße im Füldchen

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 511

Betreff: Mietaufschlag in der Straße im Füldchen Wie schon in der vorangegangen vorläufigen Stellungnahme berichtet, sind die Wohnungen zum 31.12.2010 aus der Belegungsbindung gefallen und könnten demnach bei Neubezug im Rahmen des Mietspiegels vermietet werden. Diesen Ansatz verfolgt die Wohnheim GmbH nicht. Eine erste Vorstellung der Planungsüberlegungen zum "Im Füldchen" hatte im letzten Jahr sowohl bei der Bauaufsicht, als auch beim Stadtplanungsamt stattgefunden. Die Planungen müssen aber in jedem Fall noch konkretisiert werden. Im Rahmen von umfassenden Sanierungsmaßnahmen, Ausbau bereits bestehender Staffelgeschoße, Aufstockungen und Anbauten beabsichtigt die Wohnheim GmbH die Siedlung den heutigen veränderten Wohnbedürfnissen und energetischen Standards anzupassen. Die Gesamtwohnfläche soll von ca. 7.000 qm auf ca. 12.000 qm Wohnfläche erhöht werden. Angedacht sind ca. 173 Wohneinheiten, darunter viele Wohnungen für Familien. Die Umsetzung der Maßnahme würde in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Mit einem Beginn ist nicht vor dem 3.Quartal 2014 zu rechnen. Die Wohnheim GmbH plant eine durchmischte Finanzierung und Belegung bestehend aus drei Komponenten: Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung, dem Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau und freifinanziertem Wohnungsbau. Damit würden für mehr als die Hälfte der Wohnungen erneut Preis- und Belegungsbindungen geschaffen, der Mietzins gemäß der Programme festgelegt. Das bedeutet konkret 5,50 €/qm Wohnfläche im sozialen Wohnungsbau (Passivhausstandard), im familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau 15%, bzw. 35% unter der ortsüblichen Marktmiete je nach Haushaltseinkommen und im freifinanzierten Wohnungsbau eine Orientierung am Mietspiegel. Die jetzigen Mieter erhielten eine Rückzugsgarantie in die bisherige Wohnanlage, bzw. Wohnung. Der Mietzins nach Maßnahmenbeendigung würde für diese Bewohner dem Gesamtmietpreis pro m2 Wohnfläche entsprechen, der Alle Mieter, die dies wünschen, können nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in ihre Wohnung, bzw. bei Grundrissänderungen, in ihre bisherige Wohnanlage zurückkehren. zum Zeitpunkt des Auszuges in die Interimswohnung bestand.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2012OFOF 160/7Mietaufschlag in der Straße Im FüldchenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  2. 19. Juni 2012VV 427Mietaufschlag in der Straße Im FüldchenAnfrage
  3. 24. September 2012STST 1558Mietaufschlag in der Straße Im FüldchenStellungnahme
  4. 8. April 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    STST 511Mietaufschlag in der Straße im Füldchen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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