Mietaufschlag in der Straße Im Füldchen
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Auskunftsersuchen vom 19.06.2012, V 427 entstanden aus Vorlage: OF 160/7 vom 04.06.2012
Betreff: Mietaufschlag in der Straße Im Füldchen Laut aktuellem Mietspiegel gehört die Straße im Füldchen zur "gehobenen Wohnlage". Dies bedeutet, dass ein Mietaufschlag von Euro 0,65/qm möglich ist. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Welche Pläne hat die Wohnheim GmbH mit den dortigen Sozialbauwohnungen, die sich in einem extrem maroden Zustand befinden und bei denen seit Jahren ein dringender Sanierungsbedarf besteht? Entspricht die Aussage des für dieses Gebiet zuständigen Mitarbeiters, es gäbe noch keine konkreten Planungen, der Realität? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2012OFOF 160/7Mietaufschlag in der Straße Im FüldchenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 19. Juni 2012Sie sind hierVV 427Mietaufschlag in der Straße Im FüldchenAnfrage
- 24. September 2012STST 1558Mietaufschlag in der Straße Im FüldchenStellungnahme
- 8. April 2013Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 511Mietaufschlag in der Straße im FüldchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen