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Windkraftanlagen versus Funkfeuer
Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 50
Betreff: Windkraftanlagen versus Funkfeuer
- Seit wann ist dem Magistrat bzw. der Mainova die Beeinflussung von Navigationssystemen der Flugsicherung durch Windkraftanlagen bekannt? Die Thematik der möglichen Beeinträchtigung von Navigationssystemen der Flugsicherung, hier der sog. Drehfunkfeuer, ist erstmals im Rahmen einer Stellungnahme des RP Darmstadt, Dezernat III 33.3 Luftverkehr, vom 4.7.2012 als Reaktion auf eine Voranfrage der ABO Wind AG bzgl. einer Windparkplanung im Wetteraukreis aufgetreten.
- Gibt es seitdem Verhandlungen mit der Deutschen Flugsicherung bezüglich der Positionierung von Windkraftanlagen im Rhein-Main-Gebiet? Direkte Verhandlungen mit der Deutschen Flugsicherung wurden bisher (Stand Ende Nov. 2012) von der Mainova AG nicht aufgenommen. Es bestehen allerdings bereits seit geraumer Zeit Verhandlungen seitens des Regionalverbandes und des Landes mit der DFS, um eine übergeordnete Lösung zu erarbeiten.
- Wurden Gutachten zur Beurteilung des Abstands von Windkraftanlagen zu Funkfeuern in Auftrag gegeben? Ein entsprechendes Gutachten wurde bisher (Stand Ende Nov. 2012) nicht in Auftrag gegeben. Gleichwohl fanden bereits Gespräche mit Gutachtern zur Vorbereitung eines Abstimmungsgespräches mit der DFS statt, um über die grundsätzliche Machbarkeit der Unterschreitung der starren Abstandsvorgaben zu Flugsicherungseinrichtungen bei gleichzeitiger Wahrung der Sicherheit des Flugverkehrs zu diskutieren.
- Welche Perspektiven sieht der Magistrat bzw. die Mainova aufgrund der Einwände der Deutschen Flugsicherung für Windkraftanlagen im Norden Frankfurts? Die Windparkplanung in Frankfurt Nieder-Erlenbach ist durch die Stellungnahme des RP Darmstadt nicht beeinträchtigt. Eine für die dortige Planung gestellte Voranfrage bescheinigt die Verträglichkeit des geplanten Windparks mit den Schutzanforderungen der Flugsicherung. Zudem wird das Dezernat III 33.3 Luftverkehr des RP Darmstadt im Rahmen des aktuell laufenden Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Frankfurt Nieder-Erlenbach als Träger öffentlicher Belange beteiligt und zur erneuten Stellungnahme aufgefordert. Grundsätzlich ist zudem anzumerken, dass nach derzeitigem Wissensstand nicht die in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet Nieder-Erlenbach befindlichen vier Windkraftanlagen auf Karbener Gemarkung, sondern die in nur gut 2,2km Entfernung zur Navigationsanlage "Metro" errichteten Windkraftanlagen in Erbstadt zu den angesprochenen Störungen führen können. Ob und in welchem Ausmaß Störungen der Navigationsanlage Metro durch Windkraftanlagen tatsächlich auftreten und ob es hierdurch zu einer Gefährdung des Flugverkehrs kommt, obliegt einer gutachterlichen Einschätzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2012OFOF 106/13Windkraftanlagen versus FunkfeuerOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 30. Oktober 2012VV 533Windkraftanlagen versus FunkfeuerAnfrage
- 14. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 50Windkraftanlagen versus FunkfeuerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab