Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Ackermannstraße als Planungsziel festgelegt. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird als unangemessen erachtet, da keine rechtliche Grundlage dafür besteht. Zudem wird auf die Installation von Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen hingewiesen, die jedoch an dieser Kreuzung nicht notwendig sind.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.:
Die Betrachtung der Kreuzung Mainzer Landstraße / Ackermannstraße wird im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zur Errichtung einer Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße / Krifteler Straße einbezogen (siehe auch Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539). Eine Verlängerung der Grünphase für zu Fuß Gehende sowie eine Reduktion der Wartezeiten wird dabei als Planungsziel festgelegt.
Zu 3.:
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30 km/h ist aufgrund der baulichen Gestaltung der Straße (getrennte Richtungsfahrbahnen) unangemessen. Es besteht keine rechtliche Grundlage, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.
Zu 4.:
Ortsfeste Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen werden in Abstimmung mit der Landespolizei und der Unfallkommission installiert, sofern die rechtlichen Voraussetzungen wie insbesondere das Vorliegen eines Unfallschwerpunktes erfüllt sind. Da an der Kreuzung kein Unfallschwerpunkt vorliegt, ist der Antrag diesbezüglich abzuweisen. Die Städtische Verkehrspolizei verfügt im weiteren Verlauf der Mainzer Landstraße (auf Höhe Hausnummer 387; stadteinwärts) über Abstellmöglichkeiten für den Enforcement-Trailer und führt dort bereits im Umfeld Geschwindigkeitskontrollen über mehrere Tage hinweg durch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2021OFOF 141/1Mainzer Landstraße: Grünphase für Zufußgehende verlängernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. September 2021OMOM 690Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängernDirektanregung
- 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 48Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab