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Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Die Betrachtung der Kreuzung Mainzer Landstraße / Ackermannstraße wird im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zur Errichtung einer Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße / Krifteler Straße einbezogen (siehe auch Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539). Eine Verlängerung der Grünphase für zu Fuß Gehende sowie eine Reduktion der Wartezeiten wird dabei als Planungsziel festgelegt. Zu 3.: Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30 km/h ist aufgrund der baulichen Gestaltung der Straße (getrennte Richtungsfahrbahnen) unangemessen. Es besteht keine rechtliche Grundlage, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Zu 4.: Ortsfeste Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen werden in Abstimmung mit der Landespolizei und der Unfallkommission installiert, sofern die rechtlichen Voraussetzungen wie insbesondere das Vorliegen eines Unfallschwerpunktes erfüllt sind. Da an der Kreuzung kein Unfallschwerpunkt vorliegt, ist der Antrag diesbezüglich abzuweisen. Die Städtische Verkehrspolizei verfügt im weiteren Verlauf der Mainzer Landstraße (auf Höhe Hausnummer 387; stadteinwärts) über Abstellmöglichkeiten für den Enforcement-Trailer und führt dort bereits im Umfeld Geschwindigkeitskontrollen über mehrere Tage hinweg durch.

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